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   BPatG, 18.03.2009 - 20 W (pat) 349/04   

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https://dejure.org/2009,34717
BPatG, 18.03.2009 - 20 W (pat) 349/04 (https://dejure.org/2009,34717)
BPatG, Entscheidung vom 18.03.2009 - 20 W (pat) 349/04 (https://dejure.org/2009,34717)
BPatG, Entscheidung vom 18. März 2009 - 20 W (pat) 349/04 (https://dejure.org/2009,34717)
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  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 18.03.2009 - 20 W (pat) 349/04
    Nachdem sich die Patentansprüche 1 nach Hauptantrag wie auch nach den Hilfsanträgen 1 und 2 als nicht rechtsbeständig erwiesen haben, ist das Patent zu widerrufen (BPatG in GRUR 2008, 626 -639 -Durchbruchsspannung, m. w. N.; vorausgehend: BGH in GRUR 2007, 862 -Informationsübermittlungsverfahren II; BGH in GRUR 1997, 120 -elektrisches Speicherheizgerät; BGHZ 105, 381 -Verschlussvorrichtung für Gießpfannen).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06

    Informationsübermittlungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 18.03.2009 - 20 W (pat) 349/04
    Hinsichtlich dieses von der Patentinhaberin zugrundegelegten Sinngehalts des Patentanspruchs 1 ist das Verständnis des einschlägigen Fachmannns bzgl. des Patentanspruchs 1 im Lichte der Beschreibung, insbesondere der von der Patentinhaberin genannten Abschnitte [0028] und [0037] der Patentschrift, maßgeblich (BGH in GRUR 2007, 859-862 -Informationsübermittlungsverfahren).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BPatG, 18.03.2009 - 20 W (pat) 349/04
    Nachdem sich die Patentansprüche 1 nach Hauptantrag wie auch nach den Hilfsanträgen 1 und 2 als nicht rechtsbeständig erwiesen haben, ist das Patent zu widerrufen (BPatG in GRUR 2008, 626 -639 -Durchbruchsspannung, m. w. N.; vorausgehend: BGH in GRUR 2007, 862 -Informationsübermittlungsverfahren II; BGH in GRUR 1997, 120 -elektrisches Speicherheizgerät; BGHZ 105, 381 -Verschlussvorrichtung für Gießpfannen).
  • BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86

    Zulässigkeit der Änderung des Patents im Einspruchs- und

    Auszug aus BPatG, 18.03.2009 - 20 W (pat) 349/04
    Nachdem sich die Patentansprüche 1 nach Hauptantrag wie auch nach den Hilfsanträgen 1 und 2 als nicht rechtsbeständig erwiesen haben, ist das Patent zu widerrufen (BPatG in GRUR 2008, 626 -639 -Durchbruchsspannung, m. w. N.; vorausgehend: BGH in GRUR 2007, 862 -Informationsübermittlungsverfahren II; BGH in GRUR 1997, 120 -elektrisches Speicherheizgerät; BGHZ 105, 381 -Verschlussvorrichtung für Gießpfannen).
  • BPatG, 27.09.2004 - 20 W (pat) 323/04
    Auszug aus BPatG, 18.03.2009 - 20 W (pat) 349/04
    Zur Begründung bezieht sich der Senat vollinhaltlich auf seine Ausführungen zum Beitritt der Nebenintervenientin zu dem parallelen Einspruchsverfahren 20 W (pat) 323/04, an dem dieselben Parteien beteiligt waren wie im vorliegenden Verfahren und in dem sich die Nebenintervenientin -wie vorliegend -darauf berufen hatte, nicht zuletzt wegen der Übernahme eines von der Einsprechenden ausgegründeten Auto-Unternehmens ein eigenes Interesse an dem Ausgang des Verfahrens zu haben.
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